Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma Schmaus GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag durch uns gegengezeichnet wurde oder - bei telefonischer Bestellung - die Lieferung der Ware erfolgt. Die in Preislisten, Prospekten und sonstigen dem Besteller ausgehändigten Unterlagen enthalten Abbildungen und Angaben, insbesondere Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technische Daten, in Bezug genommene Normen sowie Muster kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen schriftlichen Verbindlichkeitserklärung eine Eigenschaftszusicherung dar.
2. Preise und Versandkosten
Unsere Preise verstehen sich rein netto für Lieferungen ab Werk bzw. ab unserem Lager zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für jede Bestellung unter dem Netto-Auftragswert von 50,00 EUR berechnen wir Versandkosten in Höhe von 7,50 EUR zzgl. MwSt. Für Bestellungen, deren Netto-Auftragswert mindestens 50,00 EUR beträgt, erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frei Haus. Lieferungen ins Ausland sind unter Berechnung separater Versandkosten zuzüglich Zollgebühren auf Anfrage möglich.
3. Lieferungs- und Leistungszeit, Nichterfüllung, Teillieferungen
Wir sind um schnellstmögliche Lieferung und um Einhaltung der von uns genannten Lieferfristen und -termine bemüht. Wird die Lieferung durch uns schuldhaft verzögert, so kann uns der Besteller eine Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder Nichterfüllung bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 10. Im Falle grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen sind Schadensersatzansprüche auf Ersatz des unmittelbaren Schadens begrenzt. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben - hierzu gehören auch nach Vertragsschluss bekannt gewordene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten auftreten - berechtigen uns auch im Falle fest vereinbarter Fristen und Termine, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des unerfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bereits in Verzug befanden. Verzögert sich die Lieferung auf Grund der vorgenannten Umstände um mehr als drei Monate, so kann auch der Besteller nach Setzung einer Nachfrist von mindestens vier Wochen hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden.
4. Versendung und Gefahrtragung
Die Versendung erfolgt regelmäßig mit unseren eigenen Fahrzeugen, andernfalls nach den Angaben des Bestellers und nach bestem Wissen, jedoch unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versendungsart. Spezialverpackungen gehen nicht in das Eigentum des Bestellers über. Sie sind spesenfrei zurückzusenden. Normalverpackungen werden nicht zurückgenommen. Für den Fall der Versendung geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald wir die zu liefernde Ware an einen Spediteur, die Post oder an ein Transportunternehmen übergeben haben. Verzögert sich der Versand auf Veranlassung des Bestellers, so sind wir berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat der Lagerung, dem Besteller zu berechnen. Nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen steht uns das Recht zu, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Gleiches gilt im Falle des Annahmeverzuges.
5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Ausnahme sind Rechnungen mit Skontovermerk. Bei Wechseln und Schecks gilt der Tag der Einlösung als der Tag der Bezahlung. Bei Hereinnahme von Waren sind Diskont, Provision und Wechselspesen vom Besteller zu tragen und sofort zu entrichten. Für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung vom Wechseln übernehmen wir keine Haftung. Zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der Besteller berechtigt, wenn diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen (z. B. Beantragung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens, Vollstreckungsmaßnahmen, Wechselproteste, etc.) sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld - auch aus anderen Lieferungen - fällig zu stellen, selbst wenn wir hierfür Wechsel oder Schecks hereingenommen haben, und Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Nach Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist können wir überdies vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
6. Verzug und Ratenzahlung
Der Besteller kommt mit der ersten Mahnung in Verzug. In diesem Fall sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 13,5 % p. a. zu berechnen. Für jede weitere Mahnung werden 4,00 Euro, insgesamt jedoch höchstens 15,00 Euro in Rechnung gestellt. Wird bei einer Ratenzahlungsvereinbarung eine Zahlungsfrist seitens des Bestellers um mehr als 5 Tage überschritten, so wird der gesamte Restkaufpreis zur Zahlung fällig. Dies gilt auch dann, wenn hierfür Wechsel mit späterer Fälligkeit herein gegeben wurden. In diesem Fall sowie im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen Lieferungen und Leistungen bis zur endgültigen Zahlung zurückzubehalten oder, wenn Lieferung bereits erfolgte, die Waren wieder an uns zu nehmen. Nach Setzung einer Nachfrist sind wir überdies berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bestehenden Forderungen einschließlich der Saldoforderungen aus Kontokorrent und evtl. Scheck- und Wechselforderungen, sowie bis zur Freistellung von Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind, unser Eigentum. Der Besteller ist zur Verarbeitung, Umbildung und Verbindung und Vermengung mit anderen Sachen nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges berechtigt. Die Verarbeitung oder Umbildung wird hierbei in unserem Auftrag vorgenommen, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Werden die von uns gelieferten Waren mit anderen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen in dem Verhältnis, in dem sich die Rechnungsbeträge der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zueinander verhalten. Lassen sich die Rechnungsbeträge nicht ermitteln, so ist der jeweilige Wert der Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung maßgeblich. Soweit durch Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermengung unser Vorbehaltseigentum untergeht, wird vereinbart, dass der Besteller uns an der neuen Sache gem. § 930 BGB im Zeitpunkt des Rechtsverlustes Miteigentum überträgt und diese für uns verwahrt. Für die Höhe des Miteigentumsanteils ist das Verhältnis maßgebend, in dem sich der Rechnungsbetrag unserer Lieferung zum Wert der neuen Sache verhält. Der Besteller darf über die Vorbehaltsware nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsganges verfügen. Die durch die Veräußerung sich ergebenden Kaufpreisforderungen gegen Dritte, tritt der Besteller hiermit bis zur völligen Tilgung aller uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten an uns ab. Er ist jedoch bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf berechtigt. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns weiterzuleiten. Soweit der Drittbewerber nicht sofort bezahlt, hat der Besteller die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt weiterzuverkaufen. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung des Vorbehaltseigentums oder der abgetretenen Forderung durch Dritte Mitteilung zu machen. Darüber hinaus hat der Besteller Dritte bereits im Vorhinein auf unserer an der Ware bzw. der abgetretenen Forderung bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention trägt der Besteller. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen um mehr als 25 % übersteigen.
8. Gewährleistung
Geringfügige oder handelsübliche Abweichungen in Stoff, Gewicht und Färbung gegenüber früheren Lieferungen oder Neu eingesandten Mustern sowie Mehr- oder Minderlieferungen bei Sonderanfertigungen im Umfang bis zu 10 % können nicht beanstandet werden. Für die Haltbarkeit der Papier- und Druckfarben kann keine Gewähr übernommen werden. Selbst wenn diese als lichtecht bezeichnet werden, da auch die Papier- und Farbenfabriken keine Gewähr für die Lichtbeständigkeit der verwendeten Farben übernehmen. Ebenso wenig wird - außer im Falle einer schriftlichen Zusicherung - die Eignung der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck gewährleistet, insbesondere nicht die Säurefreiheit der gelieferten Ware bzw. des Nichtoxidieren der verpackten Gegenstände. Entwicklungsbedingte Veränderungen der Produkte, die die Gebrauchstauglichkeit nicht vermindern, stellen keinen Mangel dar. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Erkennbare Mängel und Mengenabweichungen sind ohne schuldhaftes Zögern schriftlich und unter genauer Angabe des Mangels zu rügen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich geltend zu machen. Mit erkennbaren Mängeln behaftete Ware darf nicht in Gebrauch genommen werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind nach Absprache mit uns in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten oder an uns zurückzusenden. Verletzt der Besteller seine Untersuchungs-, Rüge-, Bereithaltungs- oder Rücksendungspflicht, so erlöschen seine Gewährleistungsansprüche. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten wir in keinem Fall auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht mehr erhoben werden kann. Die Kosten unberechtigter Mängelrügen gehen zu Lasten des Bestellers. Im Falle berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen oder durch Ersatzlieferungen. Die Kosten für Lieferung und Versand des ersatzgelieferten Gegenstandes werden von uns übernommen. Sonstige Kosten werden nicht erstattet. Ist die Ersatzlieferung unmöglich oder ist die uns hierfür vom Besteller gesetzte Nachfrist abgelaufen, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Bei geschnittener, bedruckter oder sonst verarbeiteter Ware besteht nur ein Anspruch auf Minderung. Für Partie- und Gelegenheitsposten übernehmen wir keine Gewährleistung. Der um den verlangten Minderungsbetrag gekürzte Kaufpreis ist sofort zu bezahlen. Die Annahme der Teilzahlung stellt kein Einverständnis mit Grund oder Höhe der verlangten Minderung dar. Ein vereinbarter Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Ersatzlieferung. Die Ersatzlieferung unterliegt der Gewährleistung nach den vorliegenden Bestimmungen. Ersetzte Liefergegenstände werden unser Eigentum. Schadensersatzansprüche wegen Vorliegen eines Mangels bestehen nur nach Maßgabe der Ziff. 10. Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (mittelbare oder in Folge entstandene Schäden), insbesondere Personenschäden, Schäden an den zusammen mit den von uns gelieferten Waren verarbeiteten Gegenständen sowie Schäden aus einer Betriebsunterbrechung kann nur verlangt werden, wenn hierüber eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung vorliegt. Bei Geräten der Bürotechnik übernehmen wir die Kosten innerhalb der Gewährleistungszeit von sechs Monaten für die mängelbehafteten Ersatzteile und die Arbeitszeit. Die anfallende Wegzeit hat jedoch der Kunde zu tragen.
9. Rückgaberecht
Wir gewähren dem Besteller ein 14-tägiges Rückgaberecht. Sollte der Besteller von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen, erhält dieser innerhalb weniger Tage nach Erklärung eine Freeway-Marke. Damit wird dem Besteller die kostenlose Rücksendung der Ware ermöglicht. Die betroffenen Artikel müssen unbenutzt, original und bruchsicher verpackt sein und dürfen ein Gesamtgewicht von 30 kg pro Paket nicht überschreiten. Bei nicht ordnungsgemäßer Verpackung übernehmen wir für Transportschäden keine Haftung. Alle Pakete, welche ein Gesamtgewicht von 30 kg überschreiten, sind vom Besteller frei Haus an uns zu senden. Nach Ablauf des 14-tägigen Rückgaberechts kann die Ware nur nach Absprache und unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr zurückgegeben werden. Diese Entscheidung obliegt der Schmaus GmbH. Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind: Geöffnete Software, Sonderbestellartikel und Artikel mit individuellem Werbeeindruck.
10. Schutzrechtsverwarnungen
Machen Dritte dem Besteller gegenüber hinsichtlich des Liefergegenstandes die Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend, so ist dieser verpflichtet, uns unverzüglich hiervon zu informieren. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte bestehen nur im Rahmen der Ziff. 10.
11. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, z. B. aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verzug wegen Nichterfüllung, wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte und aus unerlaubter Handlung gegen die Fa. Schmaus GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Betriebsangehörigen sind, außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der Zusicherung von Eigenschaften durch die Schmaus GmbH, ausgeschlossen. In diesen Fällen haften wir nur für Personenschäden bis 1.500.000,00 Euro, für Sachschäden bis 500.000,00 Euro und für Vermögensschäden bis 50.000,00 Euro.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist Chemnitz. Mit allen Bestellern, die Kaufmann im Sinne des HGB sind, wird Chemnitz als Gerichtsstand vereinbart. Dieser Gerichtsstand gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, insbesondere auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks, für deliktsrechtliche Ansprüche, Streitverkündigungen und Urkundenprozesse. Es findet nur das für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht Anwendung.
13. Schriftform, Abtretungen, Teilunwirksamkeit
Änderungen der vorliegenden Bedingungen sowie sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Eine Abtretung der dem Besteller aus der Geschäftsbeziehung erwachsenden Ansprüche ist nur wirksam, wenn wir hierzu unsere Zustimmung erteilt haben. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.